….Die deutschen Wasserversorger verwenden aber nur ganze drei Prozent der so jährlich zur Verfügung stehenden Menge.
Und jeder Tropfen gelangt wieder in den Naturkreislauf zurück. Denn wir verbrauchen unser Wasser nicht, wir gebrauchen es. Deshalb ist es besonders wichtig, das Wasser sauber und nutzbar zu halten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. Denn aufwendige Reinigungsverfahren sind sehr teuer und müssen von uns allen mit dem Wassergeld bezahlt werden.
Pro Kopf täglich 122 Liter Trinkwasser
Rund 80 Millionen Kubikmeter Trinkwasser liefert die RWW im Jahr, etwas mehr als die Hälfte davon fließt in Privathaushalte. Statistisch zapft jeder von uns Tag für Tag 122 Liter aus der Wasserleitung, deutlich weniger als noch vor einigen Jahren eine Folge des bewussten Umgangs mit dem kostbaren Gut.
Artikel: RWW
So darf Ihr betriebliches Abwasser eingeleitet werden!
In der Regel handelt es sich bei dem betrieblichen Abwasser um wasserverdünnbare Lacke, Dispersionsfarben, und -kleber, wasserverdünnbaren Tiefgrund, Silikat Farben, Kleister oder Putze, die aus Pinseln, Farbwalzen, Leergebinden und Arbeitsgeräten ausgewaschen werden. Das anfallende Waschwasser darf dann in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, wenn die Konzentrationswerte der „Allgemeinen Einleitungsbedingungen“ eingehalten werden. Hierzu ist das verschmutzte Waschwasser in der Regel zuvor durch eine geeignete Behandlungsanlage aufzubereiten!
Lösemittelhaltige Lacke und Farben sowie halogen- oder schwermetallhaltige Produkte dürfen auf keinen Fall ungereinigt in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden! Die Reinigung des gebrauchten Malergeschirrs beim Kunden ist grundsätzlich nicht zulässig. Sammeln Sie die beim Kunden verschmutzten Pinsel und Rollen und waschen Sie diese später im eigenen Malerbetrieb aus. Ausgenommen hiervon sind z.B. Baustellen, auf denen flexible Abwasserbehandlungsanlagen aufgestellt sind und somit vor Ort eine Abwasserbehandlung erfolgen kann.